Tauchen Sie ein in die Welt der rauchigen und markanten Aromen. Unser Kentucky Rohtabak ist ein Erlebnis für die Sinne und besticht durch seine tiefdunkle, schokoladenbraune bis fast schwarze Färbung. Im Gegensatz zu luftgetrockneten Sorten wird Kentucky über offenem Hartholzfeuer getrocknet („fire-cured“). Dieser spezielle Prozess verleiht dem Blatt seine robuste Struktur und den unverwechselbaren, kräftig-rauchigen Duft.
Dieser Tabak ist die perfekte Wahl für alle, die das Charakterstarke schätzen. Ob als visuelles Highlight in rustikalen Dekorationen oder als intensiver Raumduft, der eine Atmosphäre von Kaminfeuer, Leder und würziger Erde schafft – mit unserem Kentucky holen Sie sich Qualität ins Haus, die man sieht und riecht.
Besonderheiten und Charakter des Kentucky
Der Kentucky-Tabak ist eine spezielle Veredelung (meist aus Burley-Sorten), die weltweit für ihren kräftigen Körper und die würzige Note geschätzt wird. In seinem Rohzustand als ganzes Blatt zeigt er sich von seiner imposantesten Seite. Die Blätter sind dick, fleischig und durch die Räucherung oft besonders widerstandsfähig.
Durch die Veredelung über dem Feuer reift das Blatt zu voller Intensität. Dieser Prozess sorgt dafür, dass das Blatt rauchige Essenzen aufnimmt, was diesen Rohtabak besonders für Duftarrangements (Potpourris) mit herber Note interessant macht.
Verfügbare Größen und Versand
Egal ob Sie unseren Kentucky erst einmal kennenlernen möchten oder große Mengen für Ihre Projekte benötigen – wir haben die passenden Gebinde. Unsere Verpackungen schützen die Blätter optimal vor Bruch und Austrocknung.
Wählen Sie aus folgenden Einheiten:
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100g: Die ideale Probiergröße zum Testen.
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500g & 1kg: Unsere Standardgrößen für Kenner.
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5kg & 10kg: Großpackungen mit Preisvorteil für Vielbesteller.
Wichtiger Hinweis zum Steuerrecht
Wir verkaufen diesen Rohtabak ausdrücklich als Agrarprodukt zu Dekorationszwecken oder als Duftartikel. In diesem Zustand ist der Erwerb und Besitz steuerfrei.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie den Rohtabak bearbeiten (z.B. schneiden), um daraus Rauchwaren herzustellen, werden Sie laut Tabaksteuergesetz zum Hersteller. Dies müssen Sie unverzüglich dem zuständigen Hauptzollamt melden und die entsprechende Tabaksteuer entrichten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Anleitungen zur Herstellung von Rauchtabak geben dürfen.







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